FotoBox und Videobox mieten - POSEBOX.CH

AGB für Fotobox und Videobox (nachfolgend Fotobox genannt)

Der MieterIn/AuftraggeberIn erklärt sich bei der Bestellung einer Fotobox mit diesen AGB einverstanden.

Auftrag

Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister eine Einrichtung für die Selbstaufnahme von Portraitfotos zur Verfügung zu stellen.

Voraussetzungen

Die Anlage muss von der Witterung geschützt aufgestellt werden: Kein direktes Sonnenlicht, und von Wind, Regen, Schnee, Hagel usw. geschützt (Sturz- und Stromschlaggefahr). Betriebs- und Lagertemperatur 10-35°C.
Am Anlagestandort muss einen Stromanschluss in Haushaltsstärke vorhanden sein.
Druckermaterial wie Papier und Farbe wird Leihweise zur Verfügung gestellt, ungenutztes Material muss retourniert werden. Die Anzahl Drucke werden anhand der Anzahl Digitalfotos sowie Nachdrucke berechnet.

Der Mieter bestimmt eine Person, die für Ordnung um die Anlage sorgt und bei Bedarf Drucker-Papier wechselt. Bei der Übergabe muss diese Person für die Instruktion anwesend sein. Bei unvorhergesehenen Problemen kann unser Telefonsupport beansprucht werden. Vor-Ort-Support ist praktisch nie nötig, wünscht dies der Mieter in einer bestimmten Situation oder ist der Mieter nicht in der Lage die Instruktionen zu folgen, so werden Weg und Zeit in Rechnung gestellt.

Für gewisse Funktionen wird ein Mobilfunkverbindung mit guter Signalstärke am Aufstellungsort benötigt. Fehlt diese, so muss einen WLan-Zugang mit guter Signalstärke zur Verfügung stehen (UserID, Passwort). Fehlen beide, so sind die genannten Funktionen nicht verfügbar und der allfällige Support ist eingeschränkt.

In der Leistung inbegriffen sind: die Benutzung der Fotoeinrichtung sowie allfällige hinzugemieteten Optionen.
Die Bilder werden digital gespeichert, der Mieter erhält nach der Rückgabe die gemachten Bilder als Cloud-Download oder auf seinen eigenen USB-Stick.

In Zeiten von übertragbaren Krankheitserregern ist der Auftraggeber für die nötigen Vorsichtsmassnahmen wie Abstand, Raumlüftung, Tests und Desinfektion zuständig. Dies ist inbesondere bei Touchscreen und Requistiten zu beachten. Der Auftraggeber liefert während dieser Zeit keine Gesichtsrequisiten wie Masken oder Brillen aus.

Wird keine Lieferung vereinbart, so holt der Mieter das Gerät beim Vermieter in 8907 Wettswil, Bäumlisächerstr. 6 ab und retourniert sie wieder dorthin, beides zu den vereinbarten Zeitpunkten. Das Transport-, Aufbau-, und Betriebsrisiko liegt ab diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe beim Mieter.

Wird eine Begleitperson gebucht, so hat diese Anrecht auf angemessene Verpflegung und Pausen während der Einsatzdauer.

Rücktrittsbedingungen

Ein Rücktritt bis 1 Monat vor dem Termin ist kostenlos. Nach 1 Monat vor dem Termin sind 1/2 des vereinbarten Honorars zahlbar, 24 Stunden vor dem Termin das volle Honorar für einen Tag (ohne Transportpauschale). Ersatzdatum und Sonderfälle sind nach Absprache. Auf jeden Fall sind wir dankbar für die möglichst frühzeitige Bekanntgabe. Bei Terminverschiebungen gelten die Preise zum Zeitpunkt des neuen Datums.

Zahlung

Die Zahlung ist in bar oder Twint bei Abholung oder im voraus per Überweisung zu tätigen. Bei juristischen Personen ist Zahlung auf Rechnung möglich. Übersteigen die Kosten bei Rückgabe der Vorauszahlung (zum Beispiel Fotopapierverbrauch), oder sind beim Transport oder Einsatz Schäden am Material enstanden oder fehlen Teile davon, so ist die Differenz bei Rückgabe fällig.

Schadenersatz

Der Vermieter führt das Gerät bei Lieferung vor und liefert Instruktionen für den Betrieb. Kann die Lieferung aus technischen, persönlichen oder administrativen Gründen verunmöglicht werden, so ist der Mieter von der Zahlungsverpflichtung befreit. Obwohl der Vermieter im besten Interesse des Mieters handelt kann keine Aufnahme garantiert werden: Sollte das Gerät im umwahrscheinlichen Fall aus technischen Gründen ausfallen und ist der Fehler vom Support nicht behebbar, so ist eine pro-rata Zahlung ab dem telefonischen Meldezeitpunkt durch den Mieter für die Einsatzdauer geschuldet, wobei von eine Tagesbetriebsdauer (Zeit zwischen Inbetriebnahme und Abstellen) von 6 Stunden gilt.
Wird das Problem behoben oder dem Support nicht bei Auftreten gemeldet, so kann keinen Preisabschlag gewährt werden. Die Transportpauschale ist nicht abzugsberechtigt.
Bei minderwertigen Resultaten oder Ausfall infolge Mieter- oder Gästeverschulden oder -Nachlässigkeit ist kein Preisabschlag möglich.
Bei Ausfall, Schaden oder fehlendem Material, sowie Diebstahl, Raub, Nässe, Wind, Feuer, Naturgewalt, usw. ist die vereinbarte Miete sowie allfälliger Schadensersatz fällig (ggf. rückerstattbar durch die Haftpflichtversicherung des Mieters).
Versicherungen sind Sache des Mieters, jede Haftung wird abgelehnt.
Gerichtsstand ist Affoltern am Albis.

Die AGB können ohne Ankündigung ändern. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.